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Vorsorge und Testament
Gesetzliche Betreuung
Wer durch Krankheit, Unfall oder Behinderung
in seiner körperlichen oder geistigen
Gesundheit eingeschränkt ist, ist häufig
nicht mehr in der Lage, seine persönlichen
Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
Wenn auch Familienangehörige, Bekannte
oder bevollmächtigte Personen sich um
diese Angelegenheiten nicht in ausreichendem
Maße kümmern können, kann eine
gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.
Das bedeutet, dass für eine volljährige
Person ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer)
vom Amtsgericht bestellt wird. Dieser
kümmert sich dann um alle Belange, für
die Hilfe erforderlich ist. Dabei bleiben
das Selbstbestimmungsrecht und die Geschäftsfähigkeit
des Betreuten erhalten,
sofern dieser einsichts- und einwilligungsfähig
ist. Eine Entmündigung wie früher
gibt es nicht mehr.
Eine solche Betreuung wird auch nur für
die Aufgabenbereiche eingerichtet, in denen
Hilfe benötigt wird.
Diese können sein:
• Gesundheitsfürsorge,
• Aufenthaltsbestimmung,
• Wohnungs-/Heimangelegenheiten,
• Vermögensangelegenheiten,
Für Informationen
zum Betreuungsrecht
stehen ebenfalls die
Geschäftsstellen der
Amtsgerichte zur
Verfügung:
Amtsgericht Aurich
Schlossplatz 2
26603 Aurich
Tel.: 04941 13-0
Amtsgericht Norden
Norddeicher Str. 1
26506 Norden
Tel.: 04931 1809-01
Amtsgericht Emden
Ringstr. 6
26725 Emden
Tel.: 04921 951-0