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Wohnen im Alter
Bauliche Maßnahmen
Durch den Einsatz von Hilfsmitteln, durch
einfache Ausstattungsveränderungen oder
gezielte bauliche oder technische Veränderungen
in der Wohnung werden Selbstständigkeit
und Selbstbestimmtheit erhalten
und gefördert. Wohnungsanpassung trägt
zudem dazu bei, vorhandene körperliche
Defizite auszugleichen oder zu mindern
und im Bedarfsfalle eine häusliche Pflege
zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen.
Hierbei gibt es eine Vielzahl von
Maßnahmen und Hilfen, die das tägliche
Leben vereinfachen und sicherer machen:
• Beseitigung von Stolperfallen wie
Teppiche, Türschwellen
• rutschfeste Bodenbeläge
• Handläufe an Treppen, Haltegriffe
im Bad etc.,
• kleinere Alltagserleichterungen
(z. B. Erhöhung des Bettes),
• barrierefreies Bad,
z. B. mit ebenerdiger Dusche,
• Einsatz von Rampen oder Liften
(z. B. für Treppen),
• Verbreiterung von Türen
• Hilfsmittel (Badewannenlift, Rollator etc.).
Pflegebedürftige können für eine bauliche
Anpassung der Wohnung und für Pflegehilfsmittel
Leistungen der Pflegekasse beantragen.
Unterschieden wird zwischen Maßnahmen,
die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz
verbunden sind (z. B. Verbreitern
der Türen, Einbau von Rampen und Treppenliften)
und dem Einbau bzw. Umbau von
Mobiliar, das individuell für die spezielle
Pflegesituation hergestellt oder umgestaltet
wird (z. B. Austausch der Badewanne
gegen eine Dusche). Neben den Leistungen
aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
kommen u. U. auch andere Kostenträger
(Renten-, Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge,
Sozialhilfe) in Betracht.
Neutrale und kostenlose
Wohnberatung
Tel.: 04931 924 218
(Termine nach
Vereinbarung)