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Sammlungen
Für jede Art von Sammlung (z. B. Straßensammlungen
mit der Sammelbüchse,
Sammlungen an der Haustür, etc.) benötigen
die Sammler einen Ausweis. Lassen Sie
sich diesen Ausweis zeigen, wenn Sie Zweifel
an der Seriosität der Sammlung haben!
Spenden Sie grundsätzlich nur bei Organisationen,
die Sie kennen! Informationen
erhalten Sie beim Ordnungsamt Ihrer Stadt
oder Gemeindeverwaltung.
Vorsicht bei
Verkaufsveranstaltungen!
„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“
So fangen oft Briefe von (Werbe)
Firmen an, die Sie zu einer Verkaufsveranstaltung
einladen, meistens in eine
Gastwirtschaft. Wie bei den häufig angebotenen
sogenannten „Kaffeefahrten“, locken
die Veranstalter mit Gewinnen, Geschenken
oder Versprechungen. Wenn Sie an
einer solchen Veranstaltung/Fahrt teilnehmen,
überprüfen Sie unbedingt die Preise
der dort angebotenen Waren. Sie sind oft
überhöht und entsprechen nicht dem tatsächlichen
Wert. Lassen Sie sich nie unter
Druck setzen, etwas zu kaufen!
Übrigens: Werbeverkaufsveranstaltungen
müssen dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Sollten Sie Fragen zu einer solchen
Veranstaltung haben, können Sie sich dort
informieren!
Widerrufsrecht bei Verträgen
an der Haustür
Ob an Ihrer Haustür, bei Veranstaltungen,
Kaffeefahrten oder auf der Straße – bei unterschiedlichsten
Gelegenheiten können
Fremde Sie veranlassen, eine geschäftliche
Erklärung abzugeben. In solchen Fällen
spricht man von „Haustürgeschäften“.
Geschäfte, die auf solche Weise zustande
kommen, können Sie innerhalb von zwei
Wochen schriftlich widerrufen – auch Versicherungen.
Das geht immer ohne Angabe
von Gründen und gilt für Verträge
über Ratenkauf und Ratenlieferung (z. B.
Zeitschriftenabonnements), Werk- und
Dienstleistungen, Ehevermittlung oder