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Zentrales Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister wird von
der Bundesnotarkammer als Körperschaft
des öffentlichen Rechts im gesetzlichen
Auftrag und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums
der Justiz geführt. Es ist
für alle erbfolgerelevanten Urkunden konzipiert,
die in notarielle oder gerichtliche
Verwahrung gelangen.
Das Register enthält deren Verwahrdaten
und wird in jedem Sterbefall geprüft.
Nachlassverfahren können schneller und
effizienter durchgeführt werden, weil das
zuständige Nachlassgericht vom Zentralen
Testamentsregister darüber informiert
wird, ob und welche erbfolgerelevanten
Urkunden zu beachten sind. Zugleich wird
die Verwahrstelle einer Urkunde informiert
und um Ablieferung an das Nachlassgericht
gebeten. Dadurch wird sichergestellt, dass
der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich
umgesetzt werden kann. Notarielle Urkunden,
zum Beispiel ein notariell beurkundetes
Testament, werden von vornherein
amtlich verwahrt und damit automatisch
vom Zentralen Testamentsregister erfasst.
Eine notarielle Urkunde bietet darüber
hinaus den Vorteil, dass der Notar den
letzten Willen rechtssicher dokumentiert
und eine solche öffentliche Urkunde volle
Beweiskraft entfaltet. Zugleich macht
ein öffentliches Testament meist den kostenpflichtigen
Erbschein überflüssig. Aber
auch eigenhändige Testamente können im
Zentralen Testamentsregister registriert
werden. Dafür müssen sie jedoch in die besondere
amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
verbracht werden.
Zentrales
Testamentsregister
Weitere Informationen
gibt es telefonisch
kostenlos unter
Tel.: 0800 3550700,
im Internet unter
www.testamentsregister.de
und per E-Mail an
info@testamentsregister.de
/www.testamentsregister.de
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