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Hilfen für Behinderte
Neben Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
und Telefonvergünstigungen gibt
es für Menschen, die an einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung leiden
oder von einer Behinderung bedroht
sind, weitere Hilfen. Viele Vergünstigungen
und Rechte gewährt der Schwerbehindertenausweis.
Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen
ein Grad der Behinderung (GdB) von
mindestens 50 % zuerkannt wurde.
Diese Hilfen können sein:
• Vergünstigungen/Freifahrten bei Bus und
Bahn,
• Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer,
• Sonderparkerlaubnis,
• Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer
sowie
• Freibeträge bei der Berechnung des
Wohngeldes.
Der Schwerbehindertenausweis wird beantragt
beim Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie in Oldenburg.
Landesblindengeld und
Blindenhilfe
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige
Leistung des Landes Niedersachsen. Zivilblinde
(blinde Menschen) erhalten unabhängig
vom Lebensalter Landesblindengeld
(Blindengeld) zum Ausgleich der durch die
Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Voraussetzung ist die Zuerkennung des
Merkzeichens „Bl“ (Blind) durch das Sie zuständigen
Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie (früher: Versorgungsamt).
Das Blindengeld wird auf Antrag gewährt;
Anträge sind beim Sozialamt des Landkreises
Aurich in Norden, Fräuleinshof 3, 26506
Norden, zu stellen. Daneben besteht weiterhin
die Möglichkeit, das Blindengeld
zugleich mit dem Antrag auf Feststellung
der Schwerbehinderteneigenschaft nach
dem SGB IX bei dem für Sie zuständigen
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
(früher: Versorgungsamt) zu beantragen.
Blinde Menschen, die über ein geringes
Einkommen verfügen, können beim Sozialamt
des Landkreises Aurich die Gewährung
von Blindenhilfe beantragen. Dies ist eine
Einkommens- und Vermögensabhängige
Sozialleistung. Voraussetzung ist ebenfalls
die Zuerkennung des Merkzeichens „Bl“
(Blind) durch das für Sie zuständigen Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie.
Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie
Moslestr. 1
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 22290
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50656 Köln
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