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Finanzielle Absicherung
Rente
Ab einem bestimmten Lebensalter kann
eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
in Anspruch genommen werden.
Auch nach dem Tod eines Ehegatten oder
Lebenspartners sichert die Hinterbliebenenrente
die wirtschaftliche Existenz und
gleicht den Einkommensverlust teilweise
wieder aus. Wer wegen Krankheit oder
Behinderung nicht mehr oder nur noch
eingeschränkt arbeiten kann, hat ggf. Anspruch
auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Für alle Rentenarten sind besondere
Voraussetzungen wie Altersgrenze,
Wartezeit, Hinzuverdienst etc. erforderlich.
Der Rentenantrag kann bei den Versicherungsämtern
der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen,
der Auskunfts- und
Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
in Bielefeld, Ahnhofstr. 28, 33602
Bielefeld, Tel.: 0521 5254-0 sowie bei den
Rentenversicherungsträgern selbst gestellt
werden, denn ohne Antrag gibt es keine
Rente. Der Tag der Beantragung gilt als
Stichtag, ab dem ggf. rückwirkend Leistungen
gezahlt werden.
Deutsche
Rentenversicherung
Oldenburg-Bremen
Huntestr. 11
26135 Oldenburg
Tel.: 0441 9270
Regelmäßige Rentenberatungen
werden
auch im Kreishaus des
Landkreises Aurich,
Fischteichweg 7 – 13
in Aurich angeboten.
Montag jeweils von
8.00 – 12.00 und
13.00 – 15.30 Uhr
Terminvereinbarung:
Tel.: 0800 1000 48010
beratung.in.leer@
drv-bsh.de
/drv-bsh.de