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Fahrdienste und
Parkerleichterung
Rollstuhlfahrer mit dem Merkzeichen „aG“
im Schwerbehindertenausweis und Personen
mit vergleichbarer Behinderung, die
ein öffentliches Verkehrsmittel auch mit
Hilfe einer Begleitperson nicht benutzen
können und in deren häuslichem Familienkreis
kein eigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung
steht, haben die Möglichkeit, den
Behindertenfahrdienst in Anspruch zu nehmen.
Für Rollstuhlfahrer stehen teilweise
Spezialfahrzeuge zur Verfügung. Parkerleichterung
aus gesundheitlichen Gründen,
der so genannte Parksonderausweis, kann
von Schwerbehinderten mit einer außergewöhnlichen
Gehbehinderung und Blinde
formlos und kostenfrei bei ihrer Stadt- oder
Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Vorzulegen ist der Schwerbehindertenausweis
oder Feststellungsbescheid.
Ambulante Pflegedienste
Wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind
und zu Hause gepflegt werden möchten,
können Sie auf die Hilfe eines ambulanten
Pflegedienstes zurückgreifen. Dieser kann
auch zur Unterstützung und Entlastung der
pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen
werden.
Hausnotruf
Der Hausnotruf bietet die Möglichkeit, in
kritischen Situationen in kürzester Zeit Hilfe
herbeizurufen. Über ein kleines tragbares
Gerät (den so genannten „Funkfinger“), das
wie eine Uhr am Handgelenk oder an einer
Halskette getragen wird, kann im Notfall
Alarm ausgelöst werden. Das Hausnotrufsystem
hat eine Freisprechanlage und wird
über den Telefonanschluss gesteuert. Es
gibt auch Geräte, die z. B. bei einem Sturz
selbsttätig Alarm geben. Der Empfänger
des Notrufs wird dann umgehend die notwendigen
Hilfsmaßnahmen einleiten (Verständigung
der Verwandten, Nachbarn,
des Arztes oder des Rettungswagens).
Es gibt verschiedene Anbieter von Hausnotrufdiensten.
Es empfiehlt sich, darauf
zu achten, dass es eine Schlüsselverwaltung
gibt, um zu verhindern, dass bei einem
Notfall die Tür aufgebrochen werden muss.