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gedienst verwendet werden. Eine weitere
Möglichkeit der Nutzung ist die Bezuschussung
der zusätzlichen Kosten (Investionskosten,
Unterkunft, Verpflegung) in der Tages,
Kurz- und Verhinderungspflege.
Tagespflege
Wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend
sichergestellt werden kann, besteht
die Möglichkeit, Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen
in Anspruch zu nehmen. Es
handelt sich hierbei um eine teilstationäre
Maßnahme.
Neben der Tages- und Nachtpflege können
die Ansprüche auf ambulante Sachleistungen
und/oder Pflegegeld ohne Kürzung in
vollem Umfang in Anspruch genommen
werden.
Urlaubsvertretung
(Verhinderungspflege)
Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der
Pflegeperson (z. B. Krankheit) übernimmt
die Pflegekasse für die Pflegebedürftigen
der Pflegegrade 2 – 5 die Kosten einer
notwendigen
Ersatzpflege für bis zu sechs
Wochen pro Kalenderjahr und bis zu einem
Gesamtbetrag von 1.612 Euro. Voraussetzung
dafür ist, dass die zu vertretende Pflegeperson
die häusliche Pflege bereits sechs
Monate lang übernommen hat.
Die Verhinderungspflege kann durch einen
nicht erwerbsmäßig tätigen nahen Angehörigen
(erhält 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes
des festgestellten Pflegegrades),
eine nicht erwerbsmäßig tätige Person, einen
ambulanten Pflegedienst, eine Tagespflege
oder eine vollstationäre Einrichtung
übernommen werden.
Während der Verhinderungspflege wird bis
zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte
des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Ergänzend zu dem Leistungsbetrag der Verhinderungspflege
können bis zu 50 % des
Kurzzeitpflegebetrags (806 Euro pro Kalenderjahr)
genutzt werden.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete
Pflege in einer stationären Einrichtung, z. B.
zur Mobilisierung nach einem Krankenhausaufenthalt
oder wenn die häusliche
Pflege zeitweise nicht ausreichend sichergestellt
werden kann. Die Pflegekasse leistet
bei den Pflegegraden 2 – 5 bis zu 1.612
AOK –
Die Gesundheitskasse
für Niedersachsen
in Aurich
Lambertistr. 16
26603 Aurich
Tel.: 04941 173-0
in Norden
Hooge Riege 24
26506 Norden
Tel.: 04931 1808-0