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Pflegebedürftig – was nun?
Pflegeberatung
Ein erheblicher Anteil pflegebedürftiger
Personen wird von Angehörigen oder
Freunden ohne Unterstützung eines ambulanten
Pflegedienstes in der Häuslichkeit
versorgt. Von den insgesamt 3,4 Millionen
Pflegebedürftigen in der Bundesrepublik leben
24 % in vollstationären Einrichtungen.
76 % der Pflegebedürftigen werden von
Angehörigen oder privaten Pflegepersonen
(51,7 %) oder mit Unterstützung eines
Pflegedienstes (24,3 %) in der Häuslichkeit
versorgt (Quelle. Destatis 2017).
Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, so entstehen
bei den Angehörigen viele Fragen, die
sich auf pflegefachliche und sozialrechtliche
Themen beziehen, aber hauptsächlich
psychosozial charakterisiert sind. Auf diesen
Bedarf hat der Gesetzgeber reagiert,
indem er Pflegeberatungen in das Sozialgesetzbuch
nach § 45 SGB XI – Pflegekurse für
Angehörige und ehrenamtlichen Pflegepersonen
– aufgenommen hat.
Pflegeberatungen dienen zur Verbesserung
der Versorgungssituationen pflegebedürftiger
Menschen. Die zunehmende Zahl von
pflegenden Angehörigen vor dem Hintergrund
der steigenden Kosten im Pflegebereich
verdeutlicht die Notwendigkeit der
(Pflege-)Beratung. Immer mehr Menschen
stehen vor der neuen Situation der Pflegebedürftigkeit
und damit zusammenhängenden
Versorgung, die seit Einführung der Pflegeberatung
kostenlos seit 1.1.2009 gesetzlich
in Anspruch genommen werden kann.
Angeboten werden häusliche Schulungen,
Pflegekurse und Überleitungspflege. Die
Kosten übernimmt die Pflegekasse. Ein
Beratungsbesuch kann in der Häuslichkeit,
im Büro des Leistungsanbieters oder vorab
im Krankenhaus durchgeführt werden. Geschult
werden u. a. bestimmte Pflegehandlungen
(Lagerung, Ernährung, Waschen/
Duschen etc.), ebenfalls wird das Wohnumfeld
angesehen, um gegebenenfalls in
wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
zu beraten. Weiterhin ist es möglich, dass
sich mehrere Personen bei einer Vortragsreihe
beispielsweise zum Thema Demenz
schulen lassen (Kommunikation, Distanz/
Nähe, Selbstpflege etc.).
Sind Pflegebedürftige in der Kurzzeit- oder
Verhinderungspflege, kann eine sogenannte
Überleitungspflege erfolgen. Diese
Pflege findet nur für einen bestimmten
Zeitraum im Pflegeheim oder Zuhause
von einem ambulanten Pflegedienst statt.
Damit die Versorgung danach in der Häuslichkeit
und von pflegenden Angehörigen
gelingt, wird mit der Pflegeberatung die
weitere Versorgung besprochen.