Infos:
Bundesministerium für
Gesundheit
www.bmg.bund.de
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Im Regelfall erhalten Sie nach Antragstellung
einer Pflegeeinstufung innerhalb von
25 Arbeitstagen einen Bescheid von ihrer
Pflegekasse. Sie haben die Möglichkeit, gegen
die Entscheidung der Pflegekasse über
die Einstufung einen Widerspruch einzulegen.
Sollten Sie keinen Pflegegrad bei der
Begutachtung erreichen oder überwiegend
hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen,
werden keine Leistungen der Pflegeversicherung
gezahlt. Sind Sie finanziell
nicht in der Lage, dennoch benötigte Hilfe
selbst zu bezahlen, kann beim Sozialamt
des Landkreis Aurich in Norden „Hilfe zur
häuslichen Pflege“ beantragt werden.
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