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zu beraten, ob durch Einzeltestament, gemeinschaftliches
Testament oder durch
Erbvertrag der Wille des Erblassers die
geeignete Form erhält. Weitere Themen
sind Erbengemeinschaft, Vermächtnis,
Übertragungen, Erbschaftssteuer, Pflichtteilsansprüche
und Pflichtteilsergänzungsansprüche,
Sozialhilferegresse und Haftungsfragen.
Doch auch das sorgfältigste
Testament schützt allein noch nicht immer
vor einem Streit der Erben, denn der letzte
Wille des Erblassers erfüllt sich nicht von
selbst. Neben der Anordnung zur Einsetzung
eines Testamentsvollstreckers kann
es oft sinnvoll sein, eine Schiedsklausel in
das Testament aufzunehmen. Im Gesetz ist
ausdrücklich in § 1066 Zivilprozessordnung
die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens
für Erbstreitigkeiten vorgesehen.
Nähere Informationen unter:
www.dse-erbrecht.de
Zentrales Vorsorgeregister
Der Gesetzgeber stellt mit dem Zentralen
Vorsorgeregister ein System zur Verfügung,
damit Ihre Versorgungsurkunde im Betreuungsfall
auch gefunden wird. Die Bundesnotarkammer
– Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit Sitz in Berlin – führt das
Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen
Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums
der Justiz.
Das Register wird monatlich mehr als
20.000 mal abgefragt. Erfasst werden Vorsorgevollmachten
und Betreuungsverfügungen
– jeweils auch in Verbindung mit
einer Patientenverfügung. Mit Hilfe des
Registers können solche Vorsorgeurkunden
einfach, schnell und sicher gefunden
werden. Gerichte können vor Anordnung
einer gesetzlichen Betreuung über einen
besonders geschützten Bereich im Internet
bzw. über das Justiznetz beim Zentralen
Vorsorgeregister anfragen und klären, ob
es eine Vorsorgeurkunde gibt. Diese Anfrage
bei der Bundesnotarkammer ist zu jeder
Zeit und dadurch selbst in Eilfällen noch
möglich. Das Gericht kann mit den vorhandenen
Informationen die richtige Entscheidung
treffen, die dem in der Vorsorgevollmacht
bzw. in der Betreuungsverfügung
niedergelegten Willen entspricht. Ein Arzt
braucht zum Beispiel die Einwilligung zu
Zentrales
Vorsorgeregister
Weitere Informationen
gibt es telefonisch
kostenlos unter
Tel.: 0800 3550500,
im Internet unter
www.vorsorgeregister.de
und per E-Mail unter
info@vorsorgeregister.de.
/www.dse-erbrecht.de
/www.vorsorgeregister.de
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