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Seniorengerechte Wohnungen
Wenn Ihre Wohnung den Erfordernissen
des Alters nicht entspricht und eine Wohnungsanpassung
nicht möglich ist, können
Sie über einen Umzug in eine seniorengerechte
Wohnung nachdenken.
Hierbei handelt es sich um eine abgeschlossene
Wohnung, die durch Lage, Grundriss
und Ausstattung den besonderen Wohnbedürfnissen
älterer Menschen entspricht.
Eine solche Wohnung sollte u. a. folgendes
bieten:
• stufenloser Zugang
(ggf. mit Rampe oder Fahrstuhl),
• möglichst keine Schwellen
(wenn, dann nicht über 2 cm),
• Türenbreite mindestens 80 cm
(Hauseingangstür
und Wohnungstür
90 cm, mögl. mit Weitwinkelspion),
• barrierefreies Bad mit bodengleicher
Dusche und ausreichender
Bewegungsfläche,
• Bedienungselemente (z. B. Lichtschalter)
auch im Sitzen erreichbar,
• ausreichend Bewegungsfläche
in der Küche,
• Telefonanschluss möglichst
im Wohn- und Schlafzimmer,
• ggf. Hausnotrufanlage.
Informationen und Unterstützung können
helfen, die richtigen Entscheidungen bei
der Umgestaltung zu treffen.
Seniorenwohnungen sind teilweise mit
öffentlichen Mitteln gefördert, sodass die
Miete einen bestimmten Höchstbetrag
nicht übersteigen darf.
Um eine solche öffentlich geförderte Wohnung
mieten zu können, benötigt man einen
Wohnberechtigungsschein (WBS).
Auskünfte zu öffentlich geförderten Seniorenwohnungen
sowie Adressen hält das
Sozialamt des Landkreises Aurich, Fräuleinshof
3, 26506 Norden, Tel.: 04941 16-
5029, bereit.
Die Antragstellung für den Wohnberechtigungsschein
muss beim Bauamt des Landkreises
Aurich, Kirchdorfer Str. 7 – 9, 26603
Aurich, Tel.: 04941 16-6013 (nördliches
Kreisgebiet) und 16-6036 (südliches Kreisgebiet),
bzw. bei den Bauämtern der Städte
Aurich und Norden erfolgen.
Bauamt des
Landkreises Aurich,
Kirchdorfer Str. 7 – 9
26603 Aurich
Tel.: 04941 16-6013
und -6036