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Wohngeld
Wohnen kostet viel Geld – oft zuviel für
den, der nur ein geringes Einkommen hat.
Hier gewährt der Staat finanzielle Hilfe: das
Wohngeld.
Diesen Zuschuss gibt es als
• Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung,
eines Hauses oder eines Zimmers,
• Lastenzuschuss für den Eigentümer eines
Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von
• der Zahl der zum Haushalt gehörenden
Familienmitglieder,
• der Höhe des Familieneinkommens,
• der Höhe der zuschussfähigen Miete
bzw. Belastung.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört,
hat einen Rechtsanspruch darauf. Auch das
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Der Antrag kann bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
oder beim Sozialamt
des Landkreises Aurich in Norden, Fräuleinshof
3, 26506 Norden, gestellt werden.
Der Antrag soll auf dem amtlichen Vordruck
erstellt werden, er kann auch formlos oder
zur Niederschrift erklärt werden.
Sozialhilfe – Ihr gutes Recht
Wenn Sie Probleme haben, Ihren notwendigen
Lebensunterhalt – wie Essen,
Kleidung, Wohnung und Hausrat – aus eigenem
Einkommen und Vermögen zu bestreiten,
sollten Sie sich nicht schämen, die
Hilfe des Sozialamtes in Anspruch zu nehmen!
Dies gilt – unabhängig von Ihrem Alter
– auch dann, wenn Sie durch bestimmte
Umstände oder Ereignisse, wie Krankheit,
drohende Behinderung oder Eintritt von
Pflegebedürftigkeit, auf finanzielle Unterstützung
angewiesen sind. Das Sozialamt
ist aber nicht nur in finanziellen Notlagen
für Sie da, sondern kann Ihnen auch in vielen
Fragen „Wegweiser“ zu weitergehender
Hilfe sein.
Sozialamt des
Landkreises Aurich
Wohngeldstelle
Fräuleinshof 3
26506 Norden
Tel.: 04941 16-5029
Für Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Aurich
Stadt Aurich
Wohngeldstelle
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Tel.: 04941 12-0