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Vorsorge und Testament
einer das Leben gefährdenden Operation
und beantragt beim Gericht die Bestellung
eines Betreuers.
Ist die Vorsorgevollmacht registriert, kann
das Gericht dem Arzt mitteilen, dass eine
Vertrauensperson vorhanden ist, an die er
sich wenden kann. Auch ohne die Registrierung
muss das Gericht zwar ermitteln, ob
es Verfügungen gibt. Muss aber die Operation
bald durchgeführt werden, kann das
Gericht keine umfangreichen Ermittlungen
anstellen und muss einen Betreuer bestellen.
Nicht die gewünschte Vertrauensperson
trifft dann die weitreichende Entscheidung
über die medizinische Behandlung,
sondern ein vom Gericht bestellter Fremder.
Überwiegend werden Vorsorgeurkunden
durch sogenannte institutionelle Nutzer
beim Zentralen Vorsorgeregister zur
Eintragung gemeldet, insbesondere von
Notarinnen und Notaren, die zuvor eine
Vorsorgevollmacht beurkundet haben.
In diesem Fall müssen sie sich selbst um
nichts kümmern. Vorsorgeurkunden können
aber auch von Bürgerinnen und Bürgern
selbst zur Eintragung übermittelt werden.
Das kommt insbesondere vor, wenn
die Vorsorgevollmacht nicht notariell beurkundet
wird. Weitere Informationen gibt es
telefonisch kostenlos unter 0800 3550500,
im Internet unter www.vorsorgeregister.de
und per E-Mail unter
info@vorsorgeregister.de.
/www.vorsorgeregister.de
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