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Eine Patientenverfügung zu verfassen, ist
nicht einfach. Sie sollte immer individuell
erstellt sein und mit Familienangehörigen
und dem Hausarzt ausführlich besprochen
werden. Diese können die Verfügung auch
mit unterschreiben. Bereits vorformulierte
Formulare zu verwenden, die man nur
noch unterschreiben muss, wird den individuellen
Bedürfnissen oft nicht gerecht.
Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung
regelmäßig (etwa alle ein bis zwei Jahre)
zu überprüfen und mit einer erneuten Unterschrift
zu bestätigen. Nur so weiß der
behandelnde Arzt im Notfall, dass er den
aktuellen Patientenwillen vorliegen hat.
Testament
Wer sein Vermögen nach seinem Tod bestimmten
Personen oder Institutionen vermachen
will, muss ein Testament verfassen.
Ansonsten wird der Nachlass gemäß der gesetzlichen
Erbfolge verteilt. Da es sich beim
Erbrecht um eine komplizierte Angelegenheit
handelt, ist es sinnvoll, sich Rat bei einem
Rechtsanwalt oder Notar zu holen. Dieser
kann auch aufzeigen, wie die gesetzliche
Erbfolge im Fall des Ratsuchenden aussieht.
Ein Testament muss nicht vor einem Notar
erstellt werden, man kann es auch selbst
verfassen und zuhause aufbewahren.
Jedoch müssen dabei zwingend die folgenden
Minimalkriterien erfüllen sein:
Das Testament muss
• handschriftlich verfasst sein,
• ein Datum und
• die Unterschrift des Verfassers tragen.
Wenn ein Testament nicht mehr den persönlichen
Vorstellungen entspricht, kann
es jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Bewahrt man das Testament bei sich
zuhause auf, sollten eventuell vorhandene
frühere Versionen vernichtet werden. Das
verhindert spätere Unklarheiten.
Bestattungsvorsorge
Seitdem die staatliche Unterstützung im
Sterbefall gestrichen worden ist, ist es mehr
denn je sinnvoll, für die eigene Bestattung
vorzusorgen. Wie die eigene finanzielle
Situation im Todesfall aussieht, kann nur
schwer vorhergesagt werden. Neben der finanziellen
Entlastung der Angehörigen, die
laut Gesetz für eine angemessene Bestattung
eintreten müssen, dient eine Bestattungsvorsorge
auch dazu, eigene Wünsche
für die Beisetzung abzusichern. Mit einem
Bestatter können alle Fragen, individuellen
Wünsche und Vorstellungen offen und vertrauensvoll
besprochen werden. Es besteht
die Möglichkeit, einen Bestattungsvorsor