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Finanzielle Absicherung
Einige kurze Hinweise zur Sozialhilfe: Ob
und welche Hilfe (z. B. laufende oder einmalige
Geldleistung, Grundsicherung) für Sie
in Frage kommt, muss im Einzelnen geprüft
werden. Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich
nachrangige Leistungen, das heißt,
eigene Leistungen, die Hilfe der Familie
(Unterhaltsleistungen) oder die Leistungen
anderer Träger (Krankenkasse, Pflegekasse,
Wohngeldstelle) sind vorab zu berücksichtigen.
Das heißt aber nicht, dass möglicherweise
vorhandenes Bar- oder Grundvermögen
erst restlos aufgezehrt sein muss, ehe
Sie Sozialhilfe bekommen können.
Hier gibt es je nach Hilfeart unterschiedliche
Freibeträge. Sozialhilfe muss grundsätzlich
nicht zurückgezahlt werden, auch
nicht bei späterem Wohlstand. Sie muss
nur erstattet werden, wenn sie von vornherein
als Darlehen gezahlt wurde oder wenn
Sie die Gewährung der Sozialhilfe schuldhaft
oder grob fahrlässig (z. B. durch falsche
Angaben) herbeigeführt haben. Wenn
die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
sind, besteht auf Sozialhilfe ein Anspruch.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt
des Landkreises Aurich in Norden,
Fräuleinshof 3, 26506 Norden.