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Vorsorge und Testament
gevertrag abzuschließen. Bei der Bemessung
des Vorsorgebetrages werden neben
den Bestattungskosten auch Friedhofs- und
Grabpflegegebühren sowie Kosten für ein
Grabmal berücksichtigt. Nach Vertragsabschluss
wird das eingezahlte Kapital mündelsicher
und bestverzinslich angelegt. Die
Höhe des Vermögens wird auf Anfrage oder
regelmäßig mittels eines Kontoauszuges
mitgeteilt. Im Todesfall wird das Vermögen
einschließlich der Zinsen an den Bestatter
zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgeauftrages
ausgezahlt.
Dokumentenmappe
Es ist sinnvoll, für den Notfall eine persönliche
Dokumentenmappe anzulegen. Darin
enthalten sein sollten das Familienstammbuch,
Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheide,
ein Vermögensverzeichnis,
Bankvollmachten, ein Anschriftenverzeichnis
der näheren Angehörigen und Freunde,
Abonnementsverträge, der Mietvertrag
bzw. bei Hausbesitz der Grundbuchauszug
und natürlich Ihr Testament. Eine Vertrauensperson
sollte darüber informiert sein,
wo diese Dokumentenmappe aufbewahrt
wird, damit sie im Ernstfall schnell gefunden
werden kann.
Erben ohne Streit?
In der Öffentlichkeit wird häufig und gern
das Bild des glücklichen Erben gezeichnet,
der das große Los gezogen hat und bald
nach dem Tod des Erblassers über das
Nachlassvermögen verfügen kann und von
jetzt an ein sorgenfreies Leben führt. Die
Realität sieht jedoch oft anders aus: Familien
geraten in Streit und führen vielleicht
sogar teure Gerichtsverfahren, weil keine
oder nur eine unklare Erbregelung existiert.
Rivalitäten der Erben – häufig auch nach
Einflussnahme durch deren Lebenspartner
– die notwendige Einstimmigkeit zur Aufteilung
des Nachlasses fehlt. Bei vorhandener
Nervenstärke und finanzieller Einsatzfreude
lässt es sich vortrefflich jahrelang durch
die Gerichtsinstanzen prozessieren. Was
ist daher zu tun? Bereits vor einem Erbfall,
und zwar rechtzeitig bei noch vorhandener
Willenskraft (Testierfähigkeit), sollte man
seine Familien- und Vermögenssituation
überprüfen und – in vielen Fällen sinnvoll –
die Kosten einer fachlichen Beratung nicht
scheuen. Über die Höhe der Kosten einer
solchen Beratung gibt es häufig übertriebene
Vorstellungen. So ist eine notarielle
Beratung neben einer Beurkundung nicht
gesondert zu bezahlen, sondern gehört zur
Pflicht des beurkundenden Notars. Ein erbrechtlich
versierter Berater wird zunächst
die gesetzliche Erbfolge klären. Sodann ist