72
Pflegebedürftig – was nun?
Senioren- und
Pflegestützpunkt
Für Aurich, Wiesmoor,
Großefehn, Ihlow,
Südbrookmerland,
Baltrum und Juist
Oldersumer Str. 65 – 73
26605 Aurich
Di. + Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
Do. 13.00 – 18.00 Uhr
Seniorenberatung:
Tel.: 04941 16-2222
Pflegeberatung:
Tel.: 04941 16-5555
Gesamtes Kreisgebiet
Wohnberatung:
Tel.: 04931 924-218
Für Norden, Hinte,
Krummhörn,
Brookmerland, Großheide,
Hage, Dornum
und Norderney
Uffenstr. 1
26506 Norden
Mo., Mi. + Fr.
8.00 – 13.00 Uhr
Seniorenberatung:
Tel.: 04931 924-200
Pflegeberatung:
Tel.: 04931 924-204
E-Mail:
spn@landkreis-
aurich.de
Begriff der Pflegebedürftigkeit
„Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung
sind Personen, die körperliche,
geistige oder psychische Beeinträchtigungen
der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
aufweisen und deshalb der Hilfe
durch andere bedürfen.“ Um einen Antrag
auf Leistungen der Pflegeversicherung
zu stellen, muss die Pflegebedürftigkeit
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens
sechs Monate, bestehen.
Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung
orientiert sich an 5 Pflegegraden,
die durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK), von anderen
unabhängigen Gutachtern oder, bei knappschaftlich
Versicherten, vom Sozialmedizinischen
Dienst (SMD) festgestellt werden.
Wer beurteilt das Ausmaß der
Pflegebedürftigkeit?
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung
beantragen, prüft die Pflegekasse zunächst,
ob und in welchem Umfang Sie als
pflegebedürftig eingestuft werden können.
Die Pflegekasse lässt sich von Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung
(MDK), von anderen unabhängigen Gutachtern
oder, bei knappschaftlich Versicherten,
vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) ein
Gutachten erstellen. Hierzu kommt nach
vorheriger Anmeldung ein Gutachter (Arzt
oder Pflegefachkraft) zu Ihnen nach Hause.
Nach bundeseinheitlichen Richtlinien ermittelt
und bewertet der Gutachter die gesundheitlich
bedingten Beeinträchtigungen
der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
in sechs Lebensbereichen (Module):
Pflegegrade (PG) Punkte
---
Keine Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit oder
der Fähigkeiten
0 –
unter 12,5
PG 1
Geringe Beeinträchtigungen
der Selbstständigkeit oder
der Fähigkeiten
12,5 –
unter 27
PG 2
Erhebliche Beeinträchtigungen
der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
27 –
unter 47,5
PG 3
Schwere Beeinträchtigungen
der Selbstständigkeit oder
der Fähigkeiten
47,5 –
unter 70
PG 4
Schwerste Beeinträchtigungen
der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
70 –
unter 90
PG 5
Schwerste Beeinträchtigungen
der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten mit
besonderen Anforderungen
an die pflegerische
Versorgung
90 – 100
/aurich.de
link