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Finanzielle Absicherung
Auch taubblinde Menschen können sich
aus gesundheitlichen Gründen befreien
lassen, genauso wie Empfänger von Blindenhilfe
nach § 72 SGB XII einen Anspruch
auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben.
Die Anträge erhalten Sie in Ihrer Stadt-
oder Gemeindeverwaltung, beim Landkreis
Aurich oder direkt beim Beitragsservice in
50656 Köln.
Telefonvergünstigungen
(Sozialtarif)
Als Privatkunde mit einem Telekom-Festnetzanschluss
erhalten Sie und Ihre im
Haushalt lebenden Angehörigen einen
Sozialtarif, wenn Sie durch den Beitragsservice
von der Rundfunkbeitragspflicht
befreit sind oder blind, gehörlos oder
sprachbehindert sind und der Grad Ihrer
Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht
mindestens 90 % beträgt.
Die freiwilligen sozialen Vergünstigen werden
von Ihren monatlichen Telefonkosten
abgezogen.
Ob der Sozialtarif für Sie in Frage kommt,
erfahren Sie unter der kostenlosen Telefonnummer
0800 3301000 bzw. bei den
T-Punkt-Läden der Deutschen Telekom.
Hier können Sie auch den Sozialtarif beantragen.
Sozialamt des
Landkreises Aurich
in Norden
Fräuleinshof 3
26506 Norden
Tel.: 04941 16-5029